Mehrfamilienhäuser leben davon, dass sie bewohnt werden. Da man nicht immer an einer Arbeitsstelle sein Leben lang verbleiben kann, sich Familienverhältnisse ändern oder aber persönliche Befindlichkeiten einen Wechsel des privaten Wohnraums erforderlich machen, erstellen wir im Rahmen unserer Bestandsimmobilien für Sie den Mietvertrag, übernehmen die Wohnungsabnahme bzw. Wohnungsübergabe.
Leistungen
Wir machen das für Sie.
Vermietung
Hausverwaltung
Unter diesem Begriff versteht man die Verwaltung der Angelegenheiten zum Betrieb von Mietshäusern (auch Vollverwaltung, bestehend aus Liegenschafts- und Mietverwaltung genannt), Eigentum oder Mietwohnungen (auch Sondereigentumsverwaltung genannt). Wir beschäftigen uns hier im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung fremder Immobilien, von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen hin, bis zu Gewerbeobjekten.
Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung
Ergänzend zur Hausverwaltung übernimmt die Verwaltung hier die Mietverwaltung der einzelnen Wohnungen (der Sondereigentumseinheiten). Dieses beinhaltet die Mieterbetreuung (im Fall von Renovierungs-, Sanierungs- bzw. Modernisierungsfragen kleineren Umfangs), die Erstellung von Mietverträgen, die Wohnungsabnahme und -Übergabe sowie die Erfassung der umlegbaren Kosten in einer Betriebskostenabrechnung für die jeweilige Mieterpartei.
Liegenschaftsverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung befasst sich ausschließlich mit den allgemeinen Inhalten der Betreuung der Immobilie. Die Verwaltung hält den Kontakt zu sämtlichen Lieferanten (Gas, Strom, etc.) und Handwerkern, sie stimmt kleinere Reparaturarbeiten mit den Parteien ab und vermittelt zwischen Eigentümern und Handwerkern im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die im Laufe des Wirtschaftsjahres anfallenden Kosten werden zusammengetragen und in einer Gesamtjahresabrechnung erfasst, welche dann gemäß den in der zugehörigen Teilungserklärung aufgeführten bzw. beschlossenen Verteilerschlüssel auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden.
Die Instandhaltung, Sanierung, Renovierung und auch Modernisierung wird gemäß der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen umgesetzt.
Grundstücksverwaltung
Manche Häuser stehen auf einem eigenständigen Grundstück. Sie sind dann (unter Berücksichtigung des jeweiligen Nachbarrechtsgesetzes des Bundeslandes) unabhängig in der freien Gestaltung durch den jeweiligen Eigentümer. Es kann aber sein, dass die zum Grundstück führende Straße, die zugehörigen Parkflächen (Stellplätze, die Tiefgaragenstellflächen oder der Garagenhof) bzw. ein Versorgungshaus (z. B. mit einer Heizungsanlage, ankommenden und von dort weitergeleiteten Strom-, Telefon-, Kabelversorgung) allen umliegenden Grundstückseigentümern gemeinsam gehört. Sie besitzen dann jeweils ein oder mehrere Anteile. In der Regel handelt es sich, da es hier um eine Zweckgemeinschaft geht, um eine Grundstücksgemeinschaft in Form einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wir übernehmen hier die gemeinschaftliche Abrechnung sowie die Umlage der Kosten auf die jeweiligen Parteien und die Instandhaltung inklusiv der zugehörigen Rücklagenbildung.
Jahres- und Nebenkostenabrechnung
Die Agentur erstellt für den Kunden eine den rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Jahresabrechnung sowie im Anschluss der Kostenermittlung eine auf die Mietpartei(en) ausgerichtete Betriebskostenabrechnung. Hier ist es erforderlich, dass der Kunde die für die Erstellung notwendigen Dokumente in Kopie zur Verfügung stellt. Zur Erleichterung bei der Zusammenstellung finden Sie eine entsprechende Aufstellung unter dem Reiter „Downloads“.