Als Betriebs- oder Nebenkosten werden die Gelder der wohnungswirtschaftlichen Berechnungen zugrunde gelegt.
Die Betriebskosten sind die dem Eigentümer beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehende Kosten:
- Grundsteuer
- Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizungs- und Warmwasserkosten
- Reinigungs- und Wartungskosten der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- allgemein Strom (z. B. Treppenhausbeleuchtung etc.)
- Kosten für eine Gemeinschaftsantennenanlage, priv. Verteileranlage und/oder gemeinschaftlich genutzte Waschmaschine(n)
- Kosten für einen Fahrstuhl
- Müllabfuhrgebühren
- Hausmeister-, Treppenhaus- Gartenreinigung und Ungezieferbeseitigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung (Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung)
- Betriebskosten für Anlagen, Einrichtungen und Nebengebäude (z. B. Garagen)
Diese Angaben sind auch Nachzulesen im BGB I.I, Anlage 3 zu § 27 Abs. 1.